Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufnahme- und Betreuungsbedingungen:
- Ausweis: Zur Personalisierung ist bei Nachfrage ein Lichtbildausweis des Katzenbesitzer vorzulegen.
- Impfpass: Für jede Katze ist der Impfpaß vorzulegen.
- Diese Schutzimpfungen sind Pflicht bei der gemeinschaftlichen Betreuung:
- Katzenseuche (Panleukopenie)
- Katzenschnupfen (Rhinotracheitis, Herpes- und Calici-Virusinfekt)
- Katzenleukose (FeLV - Felines Leukämie-Virus)
-> Leukose-Impfung - Tollwut (bei Freigänger)
- Ohne diese Pflichtimpfungen können wir Ihre Katze(n) nur individuell in
der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.
- Kastration: Jede Katze muss kastriert sein. Unkastrierte Katzen können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.
- Infektionskrankheit: -> FIV (Feline Immundefizienz-Virus).
Katzen, die an FIV erkrankt sind, können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen. - Infektionskrankheit: -> FIP (Feline indektiöse Peritonitis).
Katzen, die an FIP erkrankt sind, können wir leider nicht aufnehmen.
1. Da dieses Virus auch noch einige Tage außerhalb der Katze überlebensfähig ist, kommt auch eine separate Betreuung nicht in Frage.
2. Die Lebenserwartung der an FIP erkrankten Katzen ist häufig nur noch wenige Tage oder Wochen. - Parasiten:
Der Besitzer versichert, daß die übergebene(n) Katze(n) gesund und seuchenfrei ist (sind). Ferner muss versichert werden, daß die übergebene(n) Katze(n) frei von Parasiten (z.B. Flöhe, Zecken etc.) und entwurmt ist (sind).
- Kastration: Jede Katze muss kastriert sein. Unkastrierte Katzen können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.
-
Erläuterung zu --> Wurmbefall oder Flohbefall.
- Kitten bis zu 1 Jahr und Oldies über 15 Jahren müssen gesondert abgesprochen werden. Sie werden in der Regel in die individuelle separate Betreuung (siehe Betreuung) aufgenommen.
- Kurzzeitbetreuungen - mit weniger als 6 Tage
- sind in den Ferienzeiten in der gemeinschaftlichen Betreuung nicht realisierbar.
- außerhalb der Ferienzeiten sind Kurzzeitbetreuungen nur für bereits bekannte
Gastkatzen durchführbar.
- für Gastkatzen, die erstmals von uns im Homeservice betreut werden oder
- zum ersten Mal unsere Katzenpension besuchen, gilt die Mindestbetreuungszeit
von 1 Woche. - Nichteinhaltung der Aufnahmebedingungen:
Wenn bei der Pensionsbetreuung festgestellt wird, dass die Aufnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, kann dies zur sofortigen Beendigung der Katzenbetreuung führen.
Haftungsbedingungen
Falls eine Katze während des Pensionsaufenthaltes erkranken sollte, wird, wenn möglich,
der Tierarzt der Katze konsultiert, ansonsten unsere eigene Haustierärztin.
Sonderkosten incl. Ausfall-, Behandlungs- und Fahrtkosten trägt der Katzenbesitzer.
Im übrigen wird keine Haftung bei Krankheit, Verletzung oder Tod der Katze(n) übernommen.
Abholung:
Es wird keine Rückerstattung des Pensionspreises geleistet, falls eine Katze früher als vereinbart abgeholt oder zurückgebracht wird, wenn der Besitzer oder die Herbergseltern dies so abstimmen oder für notwendig erachten.
Wenn die Katze nicht vereinbarungsgemäß abgeholt wird, tritt eine automatische Verlängerung der Vertragszeit ein. Dies kann bis zu 14 Tagen möglich gemacht werden.
Wenn danach noch keine Rückmeldung erfolgte, kann die Katzenpension über die Katze verfügen und es wird Kontakt mit dem örtlichen Tierheim aufgenommen.