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  4 gepr. Katzenhalter (§11 TierSchG)
        1 zertifizierter
Tierpsychologe

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        Individuelle Terminvereinbarungen
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        Impfungen, Hygiene, Sozialverhalten

-> Zahlungsbedingunge
       Anzahlung, Preise, Ab- oder Zuschläge
-> Betreuungsarten 
   
   Gemeinschaftlich/ Separat/ Homeservice

-> Beratungsarten   
     
Verhalten und Haltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

         Aufnahme- und Betreuungsbedingungen:

  • Ausweis: Zur Personalisierung ist bei Nachfrage ein Lichtbildausweis des Katzenbesitzer vorzulegen.
  • Impfpass:  Für jede Katze ist der Impfpaß vorzulegen.

  • Diese Schutzimpfungen sind Pflicht bei der gemeinschaftlichen Betreuung:

      • Katzenseuche (Panleukopenie)
      • Katzenschnupfen (Rhinotracheitis, Herpes- und Calici-Virusinfekt)
      • Katzenleukose (FeLV - Felines Leukämie-Virus)    
                                                                              ->  Leukose-Impfung
      • Tollwut (bei Freigänger)
       
    • Ohne diese Pflichtimpfungen können wir Ihre Katze(n) nur individuell in
      der separaten Betreuung
      (siehe Betreuung) aufnehmen.

      • Kastration:  Jede Katze muss kastriert sein. Unkastrierte Katzen können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.

      • Infektionskrankheit:    -> FIV (Feline Immundefizienz-Virus).
        Katzen, die an FIV erkrankt sind, können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.

      • Infektionskrankheit:   -> FIP (Feline indektiöse Peritonitis).
        Katzen, die an FIP erkrankt sind, können wir leider nicht aufnehmen.
        1. Da dieses Virus auch noch einige Tage außerhalb der Katze überlebensfähig ist, kommt auch eine separate Betreuung nicht in Frage.
        2. Die Lebenserwartung der an FIP erkrankten Katzen ist häufig nur noch wenige Tage oder Wochen.

      • Parasiten:
        Der Besitzer versichert, daß die übergebene(n) Katze(n) gesund und seuchenfrei ist (sind). Ferner muss versichert werden, daß die übergebene(n) Katze(n) frei von Parasiten (z.B. Flöhe, Zecken etc.) und entwurmt ist (sind).

  • Kitten bis zu 1 Jahr und Oldies über 15 Jahren müssen gesondert abgesprochen werden. Sie werden in der Regel in die individuelle separate Betreuung (siehe Betreuung) aufgenommen.
  • Kurzzeitbetreuungen - mit weniger als 6 Tage
    -  sind in den Ferienzeiten in der gemeinschaftlichen Betreuung nicht realisierbar.
    -  außerhalb der Ferienzeiten sind Kurzzeitbetreuungen nur für bereits bekannte
       Gastkatzen durchführbar.
    -  für Gastkatzen, die erstmals von uns im Homeservice betreut werden oder
    -  zum ersten Mal unsere Katzenpension besuchen, gilt die Mindestbetreuungszeit
       von 1 Woche.

  • Nichteinhaltung der Aufnahmebedingungen: 
    Wenn bei der Pensionsbetreuung festgestellt wird, dass die Aufnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, kann dies zur sofortigen Beendigung der Katzenbetreuung führen.

 

Haftungsbedingungen

Falls eine Katze während des Pensionsaufenthaltes erkranken sollte, wird, wenn möglich,
der Tierarzt der Katze konsultiert, ansonsten unsere eigene Haustierärztin.
Sonderkosten incl. Ausfall-, Behandlungs- und Fahrtkosten trägt der Katzenbesitzer.
Im übrigen wird keine Haftung bei Krankheit, Verletzung oder Tod der Katze(n) übernommen.

Abholung:

Es wird keine Rückerstattung des Pensionspreises geleistet, falls eine Katze früher als vereinbart abgeholt oder zurückgebracht wird, wenn der Besitzer oder die Herbergseltern dies so abstimmen oder für notwendig erachten.
Wenn die Katze nicht vereinbarungsgemäß abgeholt wird, tritt eine automatische Verlängerung der Vertragszeit ein. Dies kann bis zu 14 Tagen möglich gemacht werden.
Wenn danach noch keine  Rückmeldung erfolgte, kann die Katzenpension über die Katze verfügen und es wird Kontakt mit dem örtlichen Tierheim aufgenommen.

 

Zahlungsbedingungen (gültig für alle Betreuungen ab 01.01.2024):

 Die Zahlung des Betreuungspreises ist zum Beginn der Betreuung in bar beim >Check-In< der Katze(n) fällig. Alternativ kann auch eine Überweisung auf unser Katzenkonto durchgeführt werden.

 Die Bankdaten werden Ihnen sowohl in Ihrer Auftragsbestätigung als auch in Ihrem Betreuungsvertrag mitaufgeführt.

 Der endgültige Betreuungsvertrag wird erst nach der Abstimmung der genauen Check-In – und Check-Out – Daten (mit Datum und Uhrzeit) ungefähr 1 Woche vor der Betreuung zugestellt.

 Mit der Annahme des Betreuungsauftrages wird eine sofortige Anzahlung von 50,-€ fällig. Diese Anzahlung wird Ihnen bei der Rechnungsstellung voll angerechnet.

 Bei einer Absage des Betreuungsauftrages wird die Hälfte der Anzahlung als Verwaltungsgebühr verrechnet. Wenn der Betreuungsauftrag innerhalb der letzten 2 Wochen vor der Betreuung storniert werden sollte, wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr verrechnet.

 Eventuelle Änderungen des ursprünglichen Betreuungsauftrages, die aus persönlichen und reisetechnischen Gründen (1-2 Tage-Anpassungen) erforderlich sind, werden gebührenfrei durchgeführt.

Im (hoffentlich nie) eintretenden Fall eines Sterbefalls der Katze vor der Betreuung - wird die Anzahlung immer erstattet.