Aufnahmebedingungen:
-
Allgemeines
-
Impfvoraussetzungen / Parasitenvorbeugung
-
Hygienevoraussetzungen / Stubenreinheit
-
Sozialverhalten bei Artgenossen / Menschen
-
Krankheiten
-
Haftungsbedingungen
1. Allgemeines:
ELLIS Katzenpension ist eine familiär geführte Katzenpension. Wir nehmen nur bis zu 10 Gastkatzen in unsere Katzengemeinschaft auf. Unsere beiden eigenen Katzen leben mit den Gastkatzen auf ca. 200qm mit 13 zugänglichen Räumen mit uns zusammen.
Da wir ohne Gitter oder Gehege arbeiten ist eine sehr intensive sorgsame Betreuung der Gastkatzen für unser Zusammenleben selbstverständlich. Wir sprechen jede Katze mit Namen an und bauen ein persönliches Verhältnis auf. Aus diesem Grund sollte eine Erstbetreuung in unser Pension und im Homeservice nicht unter einer Woche beantragt werden. Jede Katze benötigt mit neuen Menschen (und in der Pension in der neuen Umgebung) ihre Eingewöhnungszeit. Generell nehmen wir Wochenend-Betreuungen nur bei Stammgästen an, bei denen die Eingewöhniungszeit nicht mehr erforderlich ist.
>Kastration: Wir nehmen nur kastrierte Katzen auf.
Ausnahme Kitten: Bei nicht-kastrierten Kitten bedarf es einer persönlichen Absprache.
2. Impfvoraussetzungen / Parasitenvorbeugung
Diese Schutzimpfungen sind Pflicht in unserer Katzenpension:
>Katzenseuche (Panleukopenie)
>Katzenschnupfen (Rhinotracheitis, Herpes- und Calici-Virusinfekt)
Für Freigänger (Pflicht!):
>Katzenleukose (FeLV - Felines Leukämie-Virus)
(alternativ akzeptieren wir eine ärztliche Bescheinigung, dass die
Katze nicht Träger des FeLV-Virus ist). >Leukose-Impfung
Neue Mitteilung der StiKo Vet:
>Tollwut (bei Freigänger) Lt. letzter Empfehlung der StiKo Vet ist die Tollwut-Impfung nicht mehr zwingend erforderlich. Wachsamkeit ist dennoch weiterhin angebracht.
Diese Parasitenvorbeuge-Maßnahmen sind erforderlich:
>Wurmkur - Gegen den Wurmbefall gibt es keine Schutzimpfung. Stattdessen ist eine Wurmkur im Vierteljahresrhythmus erforderlich. (Bitte mit Nachweis).
>Zecken- und Flohbehandlung – sollte in den letzten 2-3 Wochen vor dem Aufenthalt in unserer Katzenpension durchgeführt worden sein. (Wir können das im Zweifelsfall auch bei uns noch durchführen).
3. Hygienevoraussetzungen / Stubenreinheit
>Katzenklo – Die saubere Nutzung des Katzenklos ist eine selbstverständliche Aufnahme-Voraussetzung.
>Unsauberkeit: Wenn eine Katze ihr Geschäft außerhalb des Katzenklos (auf dem Boden, in die Badewanne, auf einem Läufer etc.) machen sollte oder mit Urin markiert, können wir diese Katze nicht bei uns aufnehmen.
4. Sozialverhalten bei Artgenossen oder Menschen
Das Zusammenleben in unserer familiären Katzengemeinschaft setzt ein normales soziales Verhalten der Gastkatzen gegenüber ihren Artgenoss(inn)en voraus.
Für Katzen, die aufgrund ihres Sozialverhalten oder aus gesundheitlichen Gründen (Medikamentengabe) nicht in die Katzengemeinschaft dürfen, bieten wir unsere 4 separaten Räume an (Katzenseparee, Katzenstube, Katzensalon oder Katzensuite).
Hier ist ein normales soziales Verhalten gegenüber uns Menschen als Voraussetzung unbedingt erforderlich.
>Soziales Miteinander:
Wir nehmen keine nicht-sozialisierte Katzen bzw. Wildkatzen auf.
5. Krankheiten/Medikamentengabe:
Generell gilt, dass die Aufnahme erkrankter Katzen der persönlichen Absprache bedarf.
Infektionskrankheit: -> FIV (Feline Immundefizienz-Virus).
Katzen, die an FIV erkrankt sind, können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.
Infektionskrankheit: -> FIP (Feline indektiöse Peritonitis).
Katzen, die an FIP erkrankt sind, können wir leider nicht aufnehmen. Da dieses Virus auch noch einige Tage außerhalb der Katze überlebensfähig ist, kommt auch eine separate Betreuung nicht in Frage.
Katzenleukose: (FeLV - Felines Leukämie-Virus).
Katzen, die das FeLV-Virus haben, können wir nur individuell in der separaten Betreuung (siehe Betreuung) aufnehmen.
Medikamentengabe:
Die Medikamentengabe ist nur dann vereinbar, wenn dies problemlos (wie Zuhause) und freiwillig sowie ohne Zwang durchführbar und die Medikation durch einen Tierarzt eindeutig vorgegeben ist (Nachweis erforderlich).
6. Haftungsbedingungen
Falls eine Katze während des Pensionsaufenthaltes erkranken sollte, wird (nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit Ihnen) möglichst der Tierarzt der Katze konsultiert - ansonsten unsere eigene Haustierärztin. Dies geschieht nie ohne eine vorherige Abstimmung mit den Katzenbesitzern. Die Sonderkosten wie Behandlungs- und Fahrtkosten trägt der Katzenbesitzer.
Im Übrigen wird keine Haftung bei Krankheit, Verletzung, Ausbruch oder Tod der Katze übernommen.